Berlin (pag) – Mit der Steuerung von Akut- und Notfallpatienten durch eine verbundene Ersteinschätzung beschäftigt sich die Gesprächsrunde Zi Insights. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Dr. Burkhard Ruppert, könnte sich vorstellen, dass eine solche Ersteinschätzung zunächst auch ohne menschlichen Kontakt stattfinden kann.

Für eine Ersteinschätzung brauche man „nicht einmal einen Mitarbeiter in der Rettungsstelle selbst, sondern hier könnte einfach ein Terminal stehen“, schlägt Ruppert vor. Dieses könnte bei einem Patienten, der beim Manchester Triage System (MTS) in die Kategorie Grün oder Blau fällt, die Verbindung zur Leitstelle unter 116117 herstellen. Dort würde dann die strukturierte medizinische Ersteinschätzung (SmED) durchgeführt und entschieden, was mit dem Patienten passiert. Ideal wäre, wenn es noch die Möglichkeit gäbe, freie Kapazitäten in den Praxen einzusehen und den Patienten gleich digital dort anzumelden.

„Hier könnte man sehr ressourcenschonend mit den schon vorhandenen Ressourcen über das TSVG Patienten in die Praxis lenken, die dann als Akutpatienten versorgt werden würden“, so der KV-Chef weiter. Besonders für kleine Rettungsstellen sei das attraktiv. Von den 43 Rettungsstellen in Berlin versorgten gerade einmal zwölf Einrichtungen mehr als 10.000 Patienten pro Jahr. Für größere Rettungsstellen müsse es auf jeden Fall eine gemeinsame Ersteinschätzung mit den Notdienstpraxen der KV geben. Hier könnte eine Kombination von MTS und SmED mit anschließender Weiterversorgung zum Einsatz kommen. Die Patienten sollen nicht nur mit der Leitstelle sprechen, sondern auch mit Beratungsärzten. Diese könnten erfahrungsgemäß viele Fälle abschließend behandeln.

Notdienst sei immer „hoch defizitär“ für die KV, beklagt Ruppert. Man müsse das TSVG für die Gruppe der Akutpatienten nutzen. Bisher sei es jedoch nötig, immer die 116117 dazwischenzuschalten, damit es abgerechnet wird. Hier sollten andere Möglichkeiten gefunden werden. Er fordert: „Wenn der Patient kommt, ein Akutpatient ist, dann ist er auch als solcher abzurechnen.“

 

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