Berlin (pag) – Nach dem Scheitern der allgemeinen Corona-Impfpflicht im Bundestag steht jetzt auch die sektorale Impfpflicht zur Diskussion. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gehört sie „umgehend auf den Prüfstand“.

„Wir haben immer für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gekämpft und diese befürwortet, aber unter der Voraussetzung, dass sie nur ein erster Schritt sein kann und dann mit einer allgemeinen Impfpflicht ergänzt wird“, heißt es seitens der DKG. Die Verhinderung der Virus-Übertragung sei als Argument für die allgemeine Impfpflicht als hinfällig betrachtet worden. „Dann kann sie auch nicht mehr Grundlage für Betretungs- und Berufsverbote für die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen sein.“ Gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ fordert DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß eine klare Maßgabe der Politik. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gesundheitsämter nach der jetzigen Entscheidung noch Arbeitsverbote für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen verhängen können.“ Nach der Bundestagssitzung verlangt auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), die sektorale Impfpflicht auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.

Unterdessen gelten rund 110.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen als ungeimpft. Das berichtet die „Welt am Sonntag“, die dafür bei den Landesgesundheitsministerien nachgefragt und Antwort aus elf Ländern erhalten hat. Eine Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts hat vor Kurzem ergeben, dass rund 94 Prozent der Angestellten im Kliniken gegen Corona geimpft seien. Das deckt sich in etwa mit den Zahlen der Beschäftigten in Langzeitpflegeeinrichtungen. Laut Bundesregierung liegt die Quote bei 90 Prozent, wie sie in einer Antwort (Drucksache 20/1312) auf eine Kleine Anfrage der AfD mitteilt. Die Regierung beruft sich dabei auf Zahlen des Robert Koch-Instituts.

 

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