Berlin (pag) – Die Gastroenterologen mischen jetzt beim Thema Ambulantisierung mit. Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ein Stufenmodell vorsieht.

Der Ampel-Koalitionsvertrag verspricht die Einführung von Hybrid-DRGs und seitdem schlagen Experten Modelle für die Umsetzung vor. Mit der Finanzierung beschäftigt sich ein Gutachten des Institute for Health Care Business. Auftraggeber: Die Arbeitsgemeinschaft leitender gastroenterologischer Krankenhausärzte (ALGK), der Berufsverband Gastroenterologie Deutschland (BVGD) und der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen. Der Gesundheitsökonom, Prof. Boris Augurzky, macht sich darin für „komplex-ambulante DRG“ stark, „die auf Basis von Fallkosten der Eintagesfälle mit nur einer Prozedur kalkuliert werden sollten“. Dazu schlägt er ein nach Schweregraden differenziertes Stufenmodell vor: „Basis“, „erhöht“ und „sehr erhöht“. Dabei definieren sich die Schweregrade über die Patienteneigenschaften und über die Länge der Prozeduren. Die Vergütung der komplex-ambulanten DRG richtet sich nach der Höhe des Schweregrades. Dieser bestimmt auch die unterschiedlichen Voraussetzungen an Personal und Infrastruktur. Dabei sei es unerheblich, ob eine Klinik oder ein Vertragsarzt diese Leistung erbringt.

Auch die Barmer fordert in einem Papier ein modulares System, das eine Basisvergütung vorsieht. Ergänzt wird diese durch weitere Vergütungsbestandteile wie etwa Zuschläge. Kritisch sieht die Kasse den Begriff Hybrid-DRG, der eine hohe Kostensteigerung zugunsten der Vertragsärzte suggeriere.

Unterdessen zeigt eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, dass sich sowohl Vertragsärzte wie auch Krankenhäuser mehr ambulante Leistungen wünschen. Weniger Einigkeit herrscht bei der Vergütungsfrage. 36 Prozent der Kliniken bevorzugen eine pauschalierte Vergütung, dafür votieren aber nur elf Prozent der Vertragsärzte. 42 Prozent von ihnen sprechen sich dagegen für eine einzelleistungsorientierte Vergütungssystematik aus. Dies trifft nur bei 18 Prozent der Krankenhäuser auf Zustimmung.

 

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