Berlin (pag) - Nachbesserungsbedarf bei Übergangs- und Kurzzeitpflege sieht der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV). Auf einem Fachtag stellt der DEKV einen Drei-Punkte-Plan vor.

Mit dem Leistungsbereich der Übergangspflege im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, Patienten, die nach einer Behandlung nicht direkt in eine Pflege oder nach Hause entlassen werden können, bis zu zehn Tage im Krankenhaus zu versorgen. „Doch damit ist der Engpass bei den Kurzzeitpflegeplätzen nicht behoben und wir sehen auch bei der Übergangspflege weiteren Handlungsbedarf“, sagt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Daten des IGES Instituts zeigten, dass in Bayern die Zahl der Patienten in der Kurzzeitpflege von 2007 bis 2017 um 40 Prozent auf rund 3.300 gestiegen sei. Zugleich sei das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen um mehr als 75 Prozent auf 250 Plätze gesunken. In Nordrhein-Westfalen sei im Jahr 2018 in 57 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte das Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen unzureichend gewesen.

Um die Versorgung von pflegebedürftigen Patienten nach einer Krankenhausbehandlung zu verbessern, bedarf es aus Sicht des DEKV weiterer Maßnahmen. Da nicht überall innerhalb von zehn Tagen eine adäquate Anschlussversorgung sichergestellt werden kann, soll die Übergangspflege im Krankenhaus von zehn auf 21 Tage verlängert werden. Die Vergütung soll sich an der Kostenstruktur der Krankenhäuser orientieren. Die durchschnittlichen Kosten für einen Übergangspflegefall sollen durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ermittelt und über ein Zusatzentgelt vergütet werden. Die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen soll sich am regionalen Bedarf orientieren.

Die Forderungen sind auf der Website der DEKV verfügbar:
dekv.de/dekv-3-punkte-plan-zur-uebergangspflege-und-kurzzeitpflege/

 

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