Berlin (pag) – In einem Gesetzentwurf vom 5. Mai zur Triage bei pandemiebedingt nicht ausreichenden Behandlungskapazitäten formuliert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Regelungen für eine mögliche Ex-Post-Triage. Doch nach heftiger Kritik rudert Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) am 9. Mai zurück.

„Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten. Deshalb werden wir es auch nicht erlauben“, so Lauterbach in einer Mitteilung. Aufgrund des Verfassungsgerichturteils müsse man den „Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie“ allerdings ausleuchten. „Einen entsprechenden Gesetzentwurf legen wir in Kürze vor.“

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Damit ist der nicht offiziell veröffentlichte Entwurf vom 5. Mai, der als Formulierungshilfe verfasst ist und der Presseagentur Gesundheit vorliegt, sehr wahrscheinlich Geschichte. Dort steht, dass eine Zuteilungsentscheidung (Ex-Ante-Triage) nur aufgrund der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ der betroffenen Patienten getroffen werden dürfe. Komorbiditäten dürften nur berücksichtigt werden, soweit sie diese Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern. Insbesondere dürfe „niemand wegen einer Behinderung, der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden“. Die Entscheidung soll von zwei Intensivmedizinern unabhängig und einvernehmlich getroffen werden.

Diese Regelungen sollen auch bei einer Ex-Post-Triage zum Einsatz kommen. Bei „bereits zugeteilten pandemiebedingt nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten“ müssten dann aber drei Intensivmediziner die Entscheidung über das Ende einer Behandlung zugunsten eines anderen Patienten treffen. Offenbar befürchtet man eine „Regelungslücke“, falls sich das Gesetz nur auf die Ex-Ante-Triage bezieht.

Grünen Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther hält eine Ex-Post-Triage „ethisch für inakzeptabel“. Ihre Parteikollegin Maria Klein-Schmeink schreibt, der Entwurf sei „klar überarbeitungsbedürftig“. Die Diskussion um die Triage verändere sich schleichend „von einem Instrument der medizinischen Abwägung in akuten Notfallsituationen zu einer Legitimation von Rationierung medizinischer Leistungen nach Nützlichkeit und Lebenswert“, kritisiert der Deutsche Caritasverband.

 

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