Karlsruhe (pag) – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schmettert Beschwerden zur berufsbezogenen Corona-Impfpflicht ab. 54 Personen hatten sich gegen das entsprechende Gesetz gewandt. Der Schutz vulnerabler Menschen sei wichtiger als die freie Impfentscheidung, argumentieren die Karlsruher Richter.

„Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat“, heißt es im Beschluss des Gerichts (Az: BvR 2649/21). „Trotz der hohen Eingriffsintensität, die §20a IfSG (Infektionsschutzgesetz, Anm. d. Red.) bewirkt, müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“ Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei zum Schutz besonders gefährdeter Personen ebenfalls gerechtfertigt.

Auch das Argument angeblicher Impfschäden oder Nebenwirkungen lassen die Richter nicht gelten. Diese seien sehr selten. Außerdem würden sie „insbesondere vom Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend beobachtet und evaluiert und von der Ständigen Impfkommission zum Anlass für eine Anpassung ihrer Impfempfehlung genommen“, schreibt das BVerfG in einer Pressemitteilung. Die aktuelle pandemische Lage rechtfertige eine Änderung des Gesetzes ebenfalls nicht. „Es gab keine neuen Entwicklungen oder besseren Erkenntnisse, die geeignet wären, die ursprünglichen Annahmen des Gesetzgebers durchgreifend zu erschüttern.“

Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) begrüßt die Entscheidung. „Der Staat ist verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen.“ Kritik kommt vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. „Wir hätten uns ein Signal für mildere Mittel wie engmaschige Testpflichten und die Aufrechterhaltung der bisherigen Schutzmaßnahmen gewünscht“, kritisiert sein Präsident Bernd Meurer. Er befürchtet, dass Pflegekräfte nun aus dem Beruf ausscheiden.

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH