Bremen (pag) – Krankenhausplanung, Notfallversorgung, DRG-System, Personalbemessung – der 126. Deutsche Ärztetag macht sich für Reformen stark.

„Bund und Länder müssen ihre Aufgaben für die Daseinsvorsorge durch eine aktive Krankenhausplanung und eine darauf ausgerichtete Neustrukturierung der Finanzierung wahrnehmen“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments. Eine neue Krankenhausvergütungsstruktur müsse sich aus pauschalierten Vergütungskomponenten zur Deckung von fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten, aus fallzahlabhängigen Vergütungsanteilen sowie aus einem Budget zur Strukturqualität zusammensetzen, lautet eine weitere Forderung. Personalkosten für Ärzte müssten aus den DRGs gegliedert werden.

Nach Ansicht des Ärztetags sollte die Bundesregierung zusammen mit der Ärzteschaft Eckpunkte für den Ausbau sektorenverbindender Kooperation, Planung und Vergütung entwickeln. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss für die Notfallversorgung zunächst ein Ersteinschätzungsverfahren entwickeln soll, wird abgelehnt. Keinesfalls sollten „Fakten geschaffen werden“, bevor ein Gesamtkonzept steht.

Außerdem spricht sich der Ärztetag für ein neues Personalbemessungsinstrument aus. Dieses stammt ursprünglich aus der Feder des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Ziel sei die Abbildung von Inhalten und Zeitkontingenten zur direkten und zur indirekten Patientenversorgung sowie für über 100 weitere ärztliche Aufgaben und Pflichten, sagt das Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK) Dr. Susanne Johna. Ihr Kollege Prof. Henrik Herrmann erklärt: „Im Ergebnis wurde ein flexibles, an die jeweilige hausinterne Betriebsorganisation anpassbares Kalkulationsinstrument entwickelt, das nach seiner Fertigstellung eine integrierte Gesamtkalkulation der benötigten Vollzeitkräfte auf Basis qualitativ verbindlicher Kriterien ermöglicht.“ Der Ärztetag bittet die BÄK, dieses Instrument weiterzuentwickeln und es Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Weitere Forderung ist die Etablierung von Zentren für seltene Erkrankungen sowie die dauerhafte Finanzierung dieser durch die Kostenträger.

 

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