Berlin (pag) – Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) ist unzufrieden mit der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes. Darum hat der Verband ein Online-Siegel erstellt, das Kliniken und Praxen kennzeichnen soll, die den Mutterschutz vorbildlich umsetzen.

Laut dem DÄB sehen 43 Prozent der Ärztinnen und Medizinstudentinnen ihre berufliche Entwicklung behindert, weil ihr Aufgabenbereich umgestaltet wird, sobald sie eine Schwangerschaft bekanntgeben. Hier fordert der Verband Nachbesserungen und hat kürzlich eine Liste mit Positivbeispielen veröffentlicht: Klinikabteilungen und Arztpraxen, welche die Vorgaben des Mutterschutzes so umsetzen, dass schwangere Frauen ohne zeitliche Nachteile weiterarbeiten können. „Diese Vorbilder im Medizinbereich möchten wir gerne weiter unterstützen“, sagt PD Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB. Mit einem Button zur Online-Verwendung können die Einrichtungen auf ihre Leistung für Vereinbarkeit hinweisen.

Auf dem Button steht: „Schwanger? Hier arbeiten Sie adäquat ärztlich weiter. Deutscher Ärztinnenbund 2022.“ Erhalten haben ihn bislang alle Abteilungen und Praxen, die auf der Positivliste stehen. „Mit dem Online-Siegel können sie nun ein Signal an Ärztinnen und Medizinstudentinnen senden, das sie als attraktiven Arbeitgeber für Frauen kenntlich macht“, so Puhahn-Schmeiser.

Schwammige Formulierungen im Text des 2018 novellierten Mutterschutzgesetzes hätten dazu geführt, dass beaufsichtigende Behörden häufig Beschäftigungsverbote empfehlen, sobald eine Ärztin oder Medizinstudentin eine Schwangerschaft offiziell anzeigt. „Das steht im Widerspruch zur expliziten Absicht des Gesetzes, dass Frauen durch mutterschutzspezifische Maßnahmen in Ausbildung und Beruf nicht benachteiligt werden dürfen“, bemängelt Puhahn-Schmeiser. Trotz mehrfacher Appelle an die Politik und einer breiten Unterstützung für dieses Anliegen, zeichne sich bislang keine offizielle Lösung ab.

 

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH