Berlin (pag) – Ein neuer Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Corona-Triage-Gesetz kursiert. Demzufolge ist die umstrittene Ex-Post-Triage vom Tisch. Doch trotzdem wird auch diese Version kritisiert – selbst aus Reihen der Ampelkoalition. Das Gesetz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine Klarstellung forderte.

Wird eine Zuteilungsentscheidung bei nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten notwendig, müsse diese von zwei Intensivmedizinern einvernehmlich getroffen werden, heißt es im Entwurf, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Die beiden Ärzte müssten die betroffenen Patienten unabhängig voneinander begutachten. Nur einer von beiden dürfe in die direkte Behandlung involviert sein. „Besteht kein Einvernehmen, ist eine weitere, gleichwertig qualifizierte ärztliche Person hinzuzuziehen und sodann mehrheitlich zu entscheiden.“ Aber: „Bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sind von der Zuteilungsentscheidung ausgenommen.“ Durch diesen Passus will das BMG verhindern, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird.

Corinna Rüffer, Die Grünen © pag, Fiolka
Corinna Rüffer, Die Grünen © pag, Fiolka

Generell heißt es im Entwurf, dass niemand im Fall einer notwendigen Triage benachteiligt werden dürfe. Die Zuteilungsentscheidung müsse auf der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten basieren. Eine Behinderung aber sei kein geeignetes Kriterium dafür, stellen die Autoren klar.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer hält den Entwurf für „inakzeptabel“. „Das Kriterium der kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit führt dazu, die Schwächeren auszusortieren“, twittert sie.

Auch für die Behindertenrechtsaktivistin Nancy Poser ist diese Version unzureichend. Die Ex-Post-Triage aus dem Vorgängerentwurf sei eine „Nebelkerze“ gewesen, um „die Zurücknahme als großen Erfolg verkaufen zu können, der alle tatsächlich im Entwurf enthaltenen Probleme übertüncht“.

 

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