Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will an der Meldepflicht für Corona-Hospitalisierungen festhalten. Die dazu gehörige Verordnung, die eigentlich am 13. Juli ausläuft, soll deswegen verlängert werden. Das geht aus einem Referentenentwurf aus dem Ressort von Minister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hervor.

„Gerade im Hinblick darauf, dass im Herbst 2022 eine erneute Zunahme der Infektionszahlen zu erwarten ist, besteht weiterhin die Notwendigkeit, detaillierte Daten zu den Hospitalisierungen von COVID-19-Patienten zu erheben“, argumentiert das BMG im Verordnungsentwurf, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Lauterbachs Haus wünscht sich eine Verlängerung der Regelung bis zum 31. Dezember 2022. In erster Linie sind es Krankenhäuser, die diese Fälle melden.

Diese Daten seien notwendig, um die pandemische Lage einschätzen zu können. Die Krankheitsschwere etwa lasse sich durch die Anzahl der Hospitalisierungen abbilden. „Dieser Indikator eignet sich, gemeinsam mit den Daten aus der DIVI IntensivRegister-Verordnung (erlassen aufgrund des § 5 Absatz 2 Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes), auch zur Beurteilung der Belastung des Gesundheitssystems.“ Das sei unerlässlich, um angemessene Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen und bestehende Maßnahmen zu evaluieren.

 

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