Berlin (pag) – Cannabis wird hauptsächlich bei Schmerzen verordnet, das geht aus dem Abschlussbericht für die Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hervor. Schmerzmediziner kritisieren die Auswertung als „nicht repräsentativ“.

In die Auswertung sind seit 2017 anonymisierte Daten zu 16.800 Behandlungen mit Cannabisblüten und -extrakten sowie mit Dronabinol, Nabilon und Sativex eingeflossen. Der Großteil der Behandlungen (75 Prozent) erfolgte aufgrund chronischer Schmerzen. Weitere häufig behandelte Symptome waren Spastik (zehn Prozent) und Anorexie/Wasting (fünf Prozent). Die behandelten Personen sind im Durchschnitt 57 Jahre alt und in der Mehrzahl weiblich. Eine Besonderheit stellt die Behandlung mit Cannabisblüten dar. Hier liegt das Durchschnittsalter bei 45,5 Jahren und mehr als zwei Drittel der Behandelten waren männlich. Bezogen auf den THC-Gehalt würden diese Patienten mit einer vielfach höheren Dosis therapiert und hätten dreimal häufiger von einer euphorisierenden Wirkung berichtet.

Die Ergebnisse der Begleiterhebung dienen dem Gemeinsamen Bundesausschuss als eine Grundlage für die weitere Regelung zur Versorgung mit Cannabisarzneimitteln und zur Erstattungsfähigkeit in der GKV.

Kritik kommt vonseiten der Deutschen Schmerzgesellschaft: „Die Begleiterhebung ist kaum geeignet, Aussagen über eine Wirksamkeit der Cannabisprodukte zu treffen, wie auch deren Autoren anmerken.“ Die Stichprobe sei trotz vierjähriger Laufzeit zu klein. Es werde geschätzt, dass bis zu 70.000 Patienten mit Cannabisarzneimitteln behandelt wurden. 52 Prozent der Daten kamen von Anästhesisten, obwohl aus Kassendaten bekannt sei, dass die Hauptverschreiber von Cannabis Hausärzte sind. Die Daten deuteten auf eine positive Wirkung der Cannabisblütentherapie bei speziellen Erkrankungen hin, es sei aber nicht auszuschließen, dass „nichtmedizinische Vorerfahrungen“ einiger Patienten mit dieser Cannabisform „die Verordnung beeinflusst haben könnten“. „Für die zukünftige Entwicklung sollten die Kriterien, nach denen eine Erkrankung für eine Cannabisbehandlung in Frage kommt, besser charakterisiert werden“, fordert Prof. Winfried Meißner, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft.

Zum Abschlussbericht auf der Website des BfArM: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Begleiterhebung/_node.html

 

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