Berlin (pag) – Kliniken sollen bald mit Krankenkassen Qualitätsverträge zur Tabakentwöhnung schließen können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verabschiedet.

Das Gremium legt vier weitere Leistungsbereiche fest, in denen Kliniken und Krankenkassen zukünftig Qualitätsverträge abschließen können: Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung; multimodale Schmerztherapie; Geburten und Entbindungen sowie stationäre Behandlung von Tabakabhängigkeit. Durch letzteren soll Patienten, die sich bereits wegen anderen Hauptdiagnosen – insbesondere den Raucherkrankheiten – im Krankenhaus aufhalten, zusätzlich die Möglichkeit zur Tabakentwöhnung gegeben werden. Der Qualitätsvertrag sei „ein wichtiger Baustein in der Behandlung dieser Erkrankungen, aber eben auch eine wichtige Maßnahme zur evidenzbasierten Prävention“, wirbt Dr. Thilo Grüning, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, in der Debatte.

Der G-BA berate bereits über Tabakentwöhnung bei den Disease Management Programmen, außerdem sei das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit der Bewertung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung beauftragt worden. „Hier würden sich Qualitätsverträge zur stationären Behandlung der Tabakabhängigkeit nahtlos einfügen“, so Grüning weiter. Die Erwartung bei den Qualitätsverträgen ist, dass die Behandlung in der Klinik begonnen und dann im ambulanten Setting weiterbetreut wird. Die Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung, Cordula Mühr, stellt infrage, „ob es Sinn macht, Qualitätsverträge rein auf eine stationäre Versorgung zu begrenzen“. Vom Gesetzgeber wünscht sie sich Vorschläge für sektorenübergreifende Konzepte.

Der Qualitätsvertrag Mangelernährung soll sich zum Beispiel an Rentner richten, nicht aber an Magersüchtige. Debattiert wird auch die Einführung eines Qualitätsvertrags zu Operationen kolorektaler Karzinome, hierfür findet sich jedoch keine Mehrheit. Die Teilnehmer verweisen unter anderem auf die geplante Mindestmengenregelung.

 

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