Berlin (pag) – Ein durch die Krankenkassen verwalteter Hilfsfonds soll Kliniken vor steigenden Energiekosten schützen. Das schlägt die von der Bundesregierung eingesetzte Experten-Kommission „Gas und Wärme“ vor.

 

Dr. Gerald Gaß © pag, Fiolka
Dr. Gerald Gaß © pag, Fiolka

„Langwierige Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren um Refinanzierungsmöglichkeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern müssen vermieden werden, um Liquiditätsengpässe, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen wirksam zu verhindern“, heißt es im ersten Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ des Gremiums. Das weckt bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft kaum Hoffnungen. „Die Vorschläge der Kommission bringen möglicherweise im kommenden Jahr eine gewisse Entlastung für einige Kliniken bei den Energiekosten“, meint ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß. Das könne aber weder die aktuelle Insolvenzgefahr bannen noch gelinge es so, die Krankenhäuser flächendeckend aus den roten Zahlen zu holen.

Im Vorfeld hat der Bundesrat per Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser zu sichern. Ziel sei es, die aktuell steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah gegenzufinanzieren – gegebenenfalls durch unterjährige Zuschlagszahlungen. „Angesichts fehlender Refinanzierungsmöglichkeiten für die massiven Preissteigerungen bei Energie- und Sachkosten geraten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, aber auch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie medizinische Einrichtungen, zum Beispiel Arztpraxen, zunehmend an ihre wirtschaftliche Belastungsgrenze“, heißt es im Beschluss des Bundesrats.

Die Initiative ist von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ausgegangen. Nun ist die Bundesregierung am Zug. Allerdings gibt es keine festen Fristen, wann sie sich mit der Entschließung der Länderkammer befassen muss.

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