Berlin (pag) – Die Bundesregierung will das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPR 2.0) einführen. Das bekräftigen die Ampelkoalitionäre in der ersten Beratung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Mit dem ursprünglichen Konzept, das Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Ver.di und Deutscher Pflegerat entwickelten, habe das aber wenig zu tun, monieren die Initiatoren und die Opposition im Bundestag.

© iStockphoto.com, monkeybusinessimages
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Vorgesehen ist die PPR-2.0-Einführung in drei Stufen: Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um das neue Instrument in der Praxis zu testen. Geschehen wird das auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 sollen diese dann verbindlich sein. Bei Nichteinhaltung drohen den Häusern Sanktionen. Diese „können dann auch so weit gehen, dass bestimmte Leistungen nicht mehr erbracht werden können“, kündigt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) im Bundestag an.
Bereits im Vorfeld kritisiert Ver.di, dass die Ursprungsidee „verwässert“ wurde. Es „fehlt der eindeutige Bezug zur PPR 2.0“. Diese Aussage reibt Ates Gürpinar (Die Linke) dem Minister genüsslich unter die Nase. Das „Vetorecht“ für das Bundesfinanzministerium – im Gesetzentwurf ist von „Einvernehmen“ die Rede – bezeichnet er zudem als „schlechten Witz“. Dietrich Monstadt (CDU) befürchtet, dass die vorgesehenen Regelungen zu Dokumentations- und Nachnachweisverpflichtungen zu einem „noch höheren Bürokratieaufwand“ führten.

Das Gesetz könnte um einige Regelungen wachsen. Wie aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt wird, will Lauterbach gerne die Stärkung der Kinderheilkunde und der Pädiatrie im Entwurf unterbringen. Im Bundestag deutet er außerdem die Einführung von Tagesbehandlungen in Krankenhäusern an, was weniger Nachtdienste zur Folge hätte. Das bringt Simone Borchardt (CDU) auf die Palme. „Damit gefährden wir die Versorgung der Patientinnen und Patienten und vor allem die Qualität der Versorgung.“

 

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