Berlin (pag) – Ab Januar gelten auch für die Krankenhausstationen der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO), Rheumatologie und Urologie Pflegepersonaluntergrenzen. Dazu legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für eine neue Verordnung vor.

Für die HNO und die Urologie sollen in der Tagschicht auf eine Arbeitskraft höchstens zehn Patienten kommen. Für Nachtschichten wird die Grenze auf 22 angehoben. In der Rheumatologie will das BMG die Untergrenzen auf 1 zu 13 am Tag und 1 zu 30 in der Nacht festlegen. Weiter geht aus dem Entwurf hervor, dass der Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte für alle drei Stationen tagsüber die Zehn-Prozent-Grenze nicht überschreiten darf. Nachts soll der Anteil höchstens fünf Prozent betragen.

Eigentlich sollen sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband auf Pflegepersonaluntergrenzen einigen. Doch das ist wieder nicht geschehen, sodass das BMG diese erneut durch eine Ersatzvornahme und Ministerverordnung festlegen muss. Mit Einführung eines neuen Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPR 2.0), das durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz in die Wege geleitet werden soll, könnten die bei der Pflege unbeliebten Untergrenzen der Vergangenheit angehören. Das hat zumindest FDP-Abgeordnete Nicole Westig in der ersten Gesetzeslesung im Bundestag am 19. Oktober in Aussicht gestellt. Sie erwartet, dass das Instrument „den Weg hinaus aus den Pflegepersonaluntergrenzen“ weist.

 

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