Berlin (pag) – Besonders in der Notfallversorgung stellen die Medizinischen Dienste (MD) zwar Mängel in der Qualitätssicherung (QS) fest, generell sind die Kontrolleure aber zufrieden. Das geht aus dem Bericht des MD Bund über Qualitätskontrollen im Jahr 2021 hervor. Dieser ist erstmals auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses veröffentlich worden.

Der MD kontrollierte folgende Strukturqualitätsvorgaben: Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern; Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene; Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma und Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen. Allerdings konnten die MD-Mitarbeiter coronabedingt nur von Juli bis November dieser Arbeit nachgehen.

© stock.adobe.com, upixa
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Insgesamt führten sie 301 dokumentierte Vor-Ort-Kontrollen durch – alle waren angekündigt. Bei den meisten (264) davon handelte es sich um Stichprobenkontrollen zu den Notfallstrukturen. Dort gab es über ein Drittel (37 Prozent) Beanstandungen. So erfüllten in der Stufe 1 (Basisnotfallversorgung) 45 Prozent der geprüften Häuser die Anforderungen nicht. In der Stufe 2 (Erweiterte Notfallversorgung) waren es 48,8. „Unter anderem konnte oft von den Krankenhäusern nicht hinreichend belegt werden, dass eine Fachärztin oder ein Facharzt jederzeit innerhalb von 30 Minuten persönlich bei der Patientin oder beim Patienten anwesend sein kann, wenn dies medizinisch erforderlich ist“, heißt es im Bericht.

32-Mal wurde die Behandlung des Bauchaortenaneurysmas unter die Lupe genommen. Etwa jeden fünften Fall beanstandeten die MD-Mitarbeiter. Auch hier mangelte es vor allem an durchgängiger Präsenz und schneller Verfügbarkeit von Fachpersonal. Bei den Kontrollen zur Versorgung von Frühgeborenen und der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen wurden dagegen die Strukturvorgaben zu 100 Prozent erfüllt, geht aus dem Bericht hervor.

Die Kooperationsbereitschaft der Kliniken bezeichnet der MD als überwiegend sehr gut. „Erhebliche Verstöße gegen QS-Anforderungen waren nicht zu verzeichnen.“

Den Bericht finden Sie online unter:
www.g-ba.de/downloads/39-261-5688/2022-10-20_MD-QK-RL_Bericht-QK-2021.pdf

 

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