Berlin (pag) – Der Bund will einen Rettungsschirm von acht Milliarden Euro für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen aufspannen. Das ist ein Ergebnis der Bund-Länder-Konferenz mit den Ministerpräsidenten und Kanzler Olaf Scholz (SPD).

Die acht Milliarden Euro sollen aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen und sind Teil der Härtefallregelung, für die der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro ausgeben will. „Auch wenn sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, sind sie in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren“, heißt es im Beschluss von Bund und Länder zu den betroffenen Einrichtungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) atmet auf, drückt aber gleichzeitig auf die Tube. „Das Auszahlungsverfahren muss so gestaltet sein, dass spätestens im Januar Geld fließt und die Liquiditätsengpässe der Krankenhäuser reduziert werden“, fordert DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.

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Die Härtefallregelung weckt Begehrlichkeiten bei anderen Stakeholdern im Gesundheitswesen. Trotz Strom und Gaspreisbremse stünden auch niedergelassene Ärzte insbesondere aus den Hochenergiefächern vor einer ähnlichen Situation wie die Krankenhäuser, meint der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und verlangt: „Für sie muss es daher auch entsprechende Hilfsprogramme geben.“ Die KBV kritisiert, dass die Arztpraxen nicht berücksichtigt werden und wendet sich in einem Brief an Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Doch nicht nur die niedergelassenen Mediziner fühlen sich im Stich gelassen. „Apotheken sind als klein- und mittelständische, heil- und freiberuflich geführte Unternehmen eine unerlässliche Stütze der lokalen Gesundheitsversorgung und müssen deshalb ebenso wie Kliniken vor einer heranrollenden Energiekostenlawine geschützt werden“, fordert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände).

 

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