Berlin (pag) – Ab sofort haben Versicherte Anspruch auf rund 3.100 Leistungen, die sowohl ambulant im Krankenhaus oder bei Niedergelassenen angeboten werden können. Darauf einigen sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im neuen Vertrag zu Ambulanten Operationen (AOP). Der AOP-Katalog wurde somit um 208 OPS-Kodes erweitert.

Neben den neuen Leistungen definieren die Partner der Selbstverwaltung im AOP-Vertrag auch die sogenannten Kontextfaktoren (zum Beispiel Pflegegrad oder bestimmte Begleiterkrankungen), die auch den individuellen Gesundheitszustand der Patienten berücksichtigen. So kann im Einzelfall entschieden werden, ob eine ambulante oder eine stationäre Behandlung erforderlich ist. „Diese klaren Kriterien unterstützen zudem die Abrechnungsprozesse zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern“, hält der GKV-SV fest.
Außerdem wird die erste Schweregraddifferenzierung der Vergütung umgesetzt. Diese bildet laut GKV-SV einen erhöhten Aufwand in der Patientenversorgung bei Reoperationen über einen Vergütungsaufschlag ab. Darüber hinaus sieht der neue Vertrag längere Überwachungszeiten der Patienten bis zu insgesamt 16 Stunden vor.
Der „Grundstein für die Ambulantisierung“ sei gelegt, hält Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, fest. „Der Reformprozess ist angestoßen, die erste Umsetzungsstufe ist erreicht.“ Das sieht die DKG genauso. In diesem Jahr werde es darum gehen, „nach internationalem Vorbild die notwendigen Rahmenbedingungen für komplexere klinisch-ambulante Behandlungen am Krankenhaus zu schaffen“, erklärt ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.
Für die KBV ist allerdings etwas zu viel Wasser in den Wein gegossen worden. „Es wäre mehr möglich und auch dringend notwendig gewesen, als jetzt vereinbart werden konnte“, findet ihr Chef Dr. Andreas Gassen. Jüngst beschlossene Maßnahmen des Gesetzgebers wie die Tagesbehandlungen hätten sich negativ auf die Verhandlungen ausgewirkt. Gassen appelliert an die DKG, den weiteren Prozess der Verlagerung stationärer Eingriffe in den ambulanten Bereich zusammen mit allen Beteiligten aktiv voranzutreiben.

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