Berlin (pag) – Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht Regelungsbedarf bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). In einem Positionspapier fordert sie unter anderem die Begrenzung der Übernahmen durch fachfremde Finanzinvestoren.

Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz habe man seit 2015 zunehmende Gründungen von fachgleichen MVZ verzeichnet, die sich zumeist auf einzelne lukrative Leistungen beschränkten. Die BÄK fordert darum die ausschließliche Zulassung fachübergreifender Einrichtungen. Im Positionspapier wird ein Bestandsschutz bis Ende 2033 für die bis zum 1. Januar 2012 zugelassenen Zentren vorgeschlagen. „Unabhängig davon, ob ein solcher Eingriff überhaupt verfassungskonform wäre, was stark zu bezweifeln ist, verkennt dieser Vorstoß völlig die anstehenden Herausforderungen in der ambulanten Versorgung, die von MVZ-Gruppen schon jetzt erfolgreich gelöst werden“, kritisiert die Vorsitzende des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren, Sibylle Stauch-Eckmann.

Private, fachfremde Träger könnten, trotz der eingeführten Beschränkung der Gründungsvoraussetzungen, gründungsberechtigte Krankenhäuser kaufen, heißt es in dem BÄK-Papier weiter. Sie könnten dann über ihr Krankenhaus bundesweit und in allen Fachgebieten MVZ betreiben. Eine der Kernforderungen der Ärztekammer ist darum der „verpflichtende örtliche und fachliche Bezug“ des Gründungskrankenhauses zu seinen MVZ. Kritisch sieht die BÄK, dass Ärzte oft unter Renditedruck stünden. Durch die Bildung großer Ketten könne es für einzelne Fachgebiete in einzelnen Regionen zu einer Monopolbildung kommen. Wichtig sei Transparenz. Derzeit sei es Patienten und Leistungserbringern „kaum möglich, die Trägerschaft von MVZ in Erfahrung zu bringen“, schreibt die BÄK in ihrem Papier.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) will die Problematik in den für dieses Jahr geplanten Versorgungsgesetzen angehen. Aus einer Regelungsübersicht geht hervor, dass im Versorgungsgesetz I die Gründung von kommunalen MVZ erleichtert werden soll. Im zweiten Gesetz soll es investorenbetriebenen Einrichtungen schwerer gemacht werden.

Das Positionspapier finden Sie online unter:
www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Programme-Positionen/Positionspapier_BAEK_Regelungsbedarf_MVZ_2023_01_09.pdf

 

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