Berlin (pag) – Kurz vor Weihnachten hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Kinderärzten angekündigt. Das wird jetzt konkret: Eine kurzfristige finanzielle Unterstützung für die Praxen vereinbart haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Auch mit der versprochenen Entbudgetierung geht es voran.

 Im Dezember hat Lauterbach verkündet, dass die ambulante Pädiatrie „komplett aus den Budgets herausgenommen“ werde. Inzwischen liegt die gesetzliche Regelung zur „Aussetzung des Budgets in der ambulanten Kinderheilkunde“ in Form einer dreiseitigen Formulierungshilfe vor: Sie wird als fachfremder Änderungsantrag in das UPD-Reformgesetz eingebracht. In der Formulierungshilfe heißt es: „Damit das Verbot der Honorarbegrenzung und -minderung nicht zu Lasten von anderen Arztgruppen geht, wird in §87a SGB V ein neuer Absatz 3b eingefügt, wodurch die Krankenkassen zur Übernahme der Mehrleistungen, die in voller Höhe nach den Preisen der Euro-Gebührenordnung zu vergüten sind, verpflichtet werden.“ Da die genaue Höhe des notwendigen Honorars erst nach der vollständigen Abrechnung und damit nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums bekannt sei, haben die Krankenkassen die fehlende Vergütung nachzuzahlen.

Zuvor haben sich GKV-Spitzenverband und KBV angesichts der angespannten Lage in vielen Praxen infolge der hohen Zahl an Atemwegsinfektionen auf kurzfristige finanzielle Unterstützung in Höhe von zusätzlichen 49 Millionen Euro verständigt. Die Ärzte erhalten zwei Quartale lang für jedes Kind mit Atemwegserkrankungen einen Zuschlag. Unterstützt werden nicht nur Kinder- und Jugendärzte, sondern auch Hausärzte, HNO-Ärzte, Pneumologen sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen. Sie erhalten für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 jeweils einen Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale von etwa 7,50 Euro (65 Punkte). Voraussetzung ist, dass das Kind wegen einer Atemwegserkrankung in der Praxis behandelt wurde. Die gesetzlichen Krankenkassen stocken dafür die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung um 49 Millionen Euro auf.

 

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