Berlin (pag) – Der Sachverständigenrat (SVR) Gesundheit und Pflege hebt eine Reform der Notfallversorgung wieder aufs Tableau. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) regen eine zügige Neuordnung an.

In seinem aktuellen Gutachten greift der SVR sein Konzept der Integrierten Notfallzentren (INZ) aus dem Jahr 2018 wieder auf. Diese sollen „als zentrale und jederzeit zugängliche Erstanlaufstellen in Notfällen … an besonders geeigneten Krankenhausstandorten“ dienen. Im Idealfall würden sie von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern gemeinsam betrieben.

iStockphoto.com, vm
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Dass dringender Reformbedarf besteht, zeigt eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, das die DKG in Auftrag gegeben hat. Ein großes Problem ist demnach der Personalmangel. So hätten im vergangenen Jahr 77 Prozent der Krankenhäuser ihre Notfallambulanzen mindestens einmal komplett abmelden müssen. Darüber hinaus müssten sie teilweise die Arbeit der Niedergelassenen übernehmen. „So geben jeweils rund 60 Prozent der Teilnehmer an, an Mittwoch- und Freitagnachmittagen die meisten Patienten in ihren Notaufnahmen zu behandeln“, heißt es in der Abfrage unter 112 Häusern. KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister kontert: Knapp 5,5 Millionen Fälle würde der ärztliche Bereitschaftsdienst jährlich bearbeiten, „während die Krankenhäuser zu Bereitschaftszeiten nur noch fünf Millionen ambulante Notfälle behandeln“.

Einigkeit besteht darin, auf eine schnelle Reform zu drängen. Die DKG fordert Integrierte Notfallzentren (INZ), „in denen Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte in Portalpraxen und Notfallambulanzen kooperativ die Notfallversorgung übernehmen“. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen will eine Konzentration der Notfallversorgung, eine strukturierte Ersteinschätzung und ein „Mehr an Kooperation“ bei der Weiterleitung in die vertragsärztliche Versorgung. Auch die KBV befürwortete in der Vergangenheit INZ.

 

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