Berlin (pag) – Das von der Bundesregierung geplante Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit muss „Anwalt für die Gesundheit in der Bevölkerung“ sein. Das verlangt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) in einer 35-seitigen Denkschrift.

In der Schrift präzisiert die Fachgesellschaft Aufgaben und Ziele der Institution. Demnach soll das Institut dem öffentlichen Gesundheitsdienst in den Kommunen fachliche Orientierung geben. Es müsse „politisch, wissenschaftlich und wirtschaftlich unabhängig“ sein sowie als interdisziplinärer und integrierender Ansprechpartner für alle Politikbereiche agieren. Den Krankenhaushygienikerinnen und -hygienikern zufolge soll sich die Politik an den Risikoeinschätzungen des Bundesinstitutes orientieren. Bei Abweichungen habe sie eine eigenständige wissenschaftliche Begründung zu liefern.

In der Denkschrift heißt es weiter, dass in dem Bundesinstitut die unterschiedlichen Institutionen oder Institute mit ihren gesundheitsrelevanten Teilbereichen zusammengefasst werden sollten. Es gelte, die gesundheitsrelevanten Aufgabengebiete verschiedener Ressorts zu bündeln. Genannt werden insbesondere: Umwelt, Lebensmittelhygiene, Human- und Veterinärmedizin, Epidemiologie, Sozialwissenschaften, Psychologie und Kommunikationswissenschaften, aber auch Bereiche der Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Ethik.

Die Diversifizierung der einzelnen Institute in die Zuständigkeitsbereiche unterschiedlicher Ministerien hat sich der DGKH zufolge nicht bewährt. Auch der öffentliche Gesundheitsdienst habe durch das Fehlen eines zentral zuständigen Bundesinstitutes seine frühere, breit basierte Durchschlagskraft verloren.

Die Denkschrift finden Sie online unter:
www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2023-02-01-Denkschrift_Bundesinstitut.pdf

 

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