Bonn (pag) – Die Monopolkommission fordert Nachbesserungen an der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Bei den Vorhaltepauschalen müsse mehr auf regionale Besonderheiten geachtet werden, heißt es in einem Policy Brief.

Um unabhängiger von Fallpauschalen zu werden, sollen Kliniken künftig zusätzlich eine Vorhaltepauschale erhalten, die Kosten für medizinisches Personal und Ausstattung decken soll. Die Höhe der Vorhaltepauschale soll sich danach richten, wie viele Einwohner eine Klinik versorgt, außerdem sollen demografische und Morbiditätsfaktoren einbezogen werden. „So wird sich die Verteilung der Finanzierungsmittel nur wenig von der Finanzierung durch Fallpauschalen unterscheiden“, befürchtet die Monopolkommission. Je mehr Fälle ein Krankenhaus versorge, desto mehr Geld erhalte es.

Ähnliches gelte für das Ziel der Reduzierung des Angebotes auf weniger Anbieter einer Leistungsgruppe in einer Region. Zwar hätten Krankenhäuser Anreize, ihr Vorhaltebudget zu erhöhen, indem sie sich darauf einigen, bestimmte Leistungsgruppen an einzelnen Standorten aufzugeben und sich zu spezialisieren. „Allerdings unterscheidet sich dieser Anreiz nicht von der Situation im heutigen Fallpauschalensystem“, heißt es weiter. Auch die von der Krankenhauskommission empfohlenen Kooperationen zwischen Kliniken sieht die Monopolkommission kritisch, da „Kooperationen typische Merkmale einer strategischen Markaufteilung beinhalten und Gefahr laufen, den Qualitätswettbewerb zu schwächen“. Sie würden gegebenenfalls auch gegen das Kartellrecht verstoßen.

„Ohne die Berücksichtigung weitergehender Kriterien für die Bevölkerungsstruktur könnten die Ziele der Reform verfehlt werden“, befürchtet die Monopolkommission. Die Vorhaltevergütung bedürfe mindestens eines Kriteriums, das die Bedarfsnotwendigkeit berücksichtigt. Dazu sollten die Budgets an Bevölkerungsmerkmalen anknüpfen, „die sich nicht an der Fallzahl, sondern an den strukturbedingten Kosten der Versorgung orientieren“.

Den Policy Brief finden Sie online unter:
www.monopolkommission.de/images/Policy_Brief/MK_Policy_Brief_11.pdf

 

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