Berlin (pag) – Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ stellt ihre vierte Empfehlung vor – und zwar zum gesundheitspolitischen Dauerbrenner Notfallreform. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) verspricht optimistisch: Die Reform soll bereits in dieser Legislatur wirken.

Als nächstes stehen Gespräche mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft an. Die Länder schätzt Lauterbach als „fair und gewogen“ ein.

Rettungsstelle © pag, Fiolka
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Die Empfehlung der Kommission setzt auf zwei zentrale Reformbausteine: die integrierten Leitstellen (ILS) und die integrierten Notfallzentren (INZ). Zu letzteren führen die Experten aus: „Über die Leitung der integrierten Notfallzentren führen zuständige KV und Krankenhaus eine Einigung herbei. Kommt keine Einigung zustande, leitet das Krankenhaus das INZ.“ Die INZ-Leitung legt fest, wer die Ersteinschätzung durchführt und wer über die weitere Versorgung der Hilfesuchenden entscheidet – einschließlich der Zuweisung in die KV-Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme. Das INZ besteht aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis im oder direkt am Krankenhaus und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, dem „Tresen“. Vorgesehen sind auch integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche.

Die Kommission empfiehlt außerdem ILS flächendeckend aufzubauen. Die beiden Notrufnummern 112 und 116117 sollen erhalten bleiben. „Integriert“ bedeute, dass Anrufe bei beiden Nummern entweder in der gleichen Leitstelle einlaufen oder dass getrennte Leitstellen durch feste Strukturen miteinander verbunden sind. Die Experten versehen die Leitstellen mit einem äußerst umfassenden Leistungsangebot. Dazu gehören unter anderem eine telemedizinische Beratung, die Verordnung von Notfallmedikamenten – kombiniert mit einem Botendienst für Arzneimittel – und verbindliche Terminbuchung für reguläre Praxen, KV-Notdienstpraxen sowie INZ/Notaufnahme. Außerdem sollen die ILS bei Bedarf einen aufsuchenden Dienst, insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten, vulnerable Gruppen und zeitkritische Notfälle entsenden.

Die Stellungnahme der Kommission finden Sie online unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/Vierte_Stellungnahme_Regierungskommission_Notfall_ILS_und_INZ.pdf

 

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