Berlin (pag) – Das Reformwerk der Krankenhaus-Regierungskommission zur Zukunft des stationären Sektors wird reichlich Federn lassen müssen. Das wird nach dem zweiten Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Empfehlungen des Expertenkreises deutlich.

Klaus Holetschek, Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege © pag, Fiolka
Klaus Holetschek, Bayerischer Staats-
minister für Gesundheit und Pflege
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) verkündet in einer Pressekonferenz nach dem Treffen, dass das Papier der Expertenkommission „so nicht kommen wird“ und dass es Länderöffnungsklauseln und Ausnahmeregelungen geben müsse. So sei denkbar, dass ein Level-2-Haus nicht gleichzeitig Stroke Unit und Geburtshilfe vorhalten müsse, gibt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) ein Beispiel. Eine Möglichkeit wäre, dass sich zwei Häuser im Verbund zusammentun, um diese mögliche Strukturvoraussetzung zu erlangen. Den Ländern müsse eine gewisse Flexibilität zugestanden werden. Lauterbach: „Wenn man das nicht machen würde, würden auch die Panikberechnungen von Krankenhausgesellschaft und anderen zum Tragen kommen. Aber das ist nicht vorgesehen.“ Dabei bezieht er sich auf die Auswirkungsanalyse, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Auftrag gegeben hat. Lauterbachs Haus will nun selbst eine solche Studie in Auftrag geben – aber erst, nachdem das Reformkonzept weitere Formen angenommen hat.

Auch die Definition der Leistungsgruppen in Kombination mit den Leveleinteilungen müsse noch weiter diskutiert werden, sagt Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Lauterbach will, dass die Anforderungen an die Leistungsgruppen in allen Ländern gleich sind, bekräftigt er nach dem AG-Treffen.

Dass der Transformationsprozess Geld kosten werde, ist mittlerweile auch im Bundesgesundheitsministerium angekommen. Den Ländern sei sehr daran gelegen, dass sich daran auch der Bund beteiligt, meint Schlotzhauer. Über die Höhe könne Lauterbach noch nichts sagen: „Damit werden wir uns beschäftigen, wenn das konkrete Modell vorliegt.“ Dass die Kosten schleunigst auf die Agenda der Haushaltsberatungen für 2024 gehören, ist ein Anliegen der DKG. Sie fordert ein „Sondervermögen Krankenhaus“.

 

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