Berlin (pag) – Pflegestudierende bekommen künftig von Beginn an Geld für ihre akademische Ausbildung. Das planen Bundesgesundheits- und Bundessozialministerium im Pflegestudiumstärkungsgesetz. Damit verbunden ist die Hoffnung, mehr Studentinnen und Studenten und letztendlich mehr Pflegefachkräfte zu gewinnen.

Die Nachfrage nach einem Pflegestudienplatz ist verhalten. „Im Jahr 2021 gab es 508 Erstimmatrikulationen von Studierenden nach dem Pflegeberufegesetz, was bei 61.458 Ausbildungseintritten in 2021 einer Akademisierungsquote von nur 0,82 Prozent entspricht“, heißt es im Referentenentwurf. Der Wissenschaftsrat fordere hingegen eine Quote von zehn bis 20 Prozent. Eine Vergütung der hochschulischen Pflegeausbildung soll die Zahl der Studierenden nun nach oben bringen. Finanziert wird die Maßnahme durch einen Ausgleichfonds in den Ländern. Die Studierenden schließen künftig einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung ab. Die Ausbildung wird als duales Studium ausgestaltet. Wer bereits studiert, soll durch Übergangsregelungen vom geplanten Gesetz profitieren und „für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten“, teilen die Ministerien mit.

Außerdem im Gesetzentwurf: Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte sollen vereinheitlicht und vereinfacht werden, insbesondere durch eine bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Ferner ist geplant, „auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten“.

Den Referentenentwurf finden Sie online unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/2023-04-05_Ref-Entwurf_PflStudStG.pdf

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