Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt den Entwurf zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) vor, die ab Januar 2024 in Kraft treten soll. Darin wird jedem Patient ein Minutenwert, in dem er versorgt werden soll, zugeteilt. Die Summe der Minutenwerte werden auf Vollzeitäquivalente umgerechnet, die dann die Soll-Besetzung im Krankenhaus darstellen.

 Die Vorarbeit für diese neue Pflegepersonalregelung PPR 2.0 lieferten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Die PPR 2.0 soll laut Entwurf auf Normalstationen für Erwachsene sowie auf Normal- und Intensivstationen für Kinder gelten. Die Einrichtungen müssten dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entsprechende Daten übermitteln. Anhand dieser soll in einem ersten Schritt ermittelt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalausstattung zur Soll-Personalausstattung verhält. „In einem nächsten Schritt soll eine sogenannte Konvergenzphase eingeleitet und Regelungen getroffen werden, mit denen die stufenweise Anhebung des Erfüllungsgrades der Soll-Personalbesetzung mit dem Ziel des Personalaufbaus beginnt“, heißt es im Entwurf. Und weiter: „Für den Fall des Unterschreitens des festgelegten Erfüllungsgrades können künftig in der Rechtsverordnung Sanktionen festgelegt werden.“
Die Patienten werden zur Ermittlung der Minutenwerte täglich in zwei Pflegekategorien eingeteilt: A für allgemeine Pflege und S für Spezielle Pflege. Innerhalb dieser Kategorien erfolgt je nach Aufwand eine weitere Differenzierung. Das Spektrum reicht dabei von A1/S1 „Grundleistungen“ bis zu A4/S4 „Hochaufwendige Leistungen“.
In einem Praxistest wurde die PPR 2.0 vom 4. Mai bis zum 31. Juli 2023 in 245 Krankenhäusern durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erprobt. Laut deren Abschlussbericht nahmen 65 verpflichtete Krankenhäuser aus dem Erwachsenen-Bereich und 44 Häuser aus dem Kinder-Bereich teil. Dabei sei die Erwachsenen-PPR 2.0 durchschnittlich zu rund 83 Prozent erfüllt worden, die Kinder-PPR 2.0 zu 92 Prozent.
 
Den Referentenentwurf finden Sie online unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE_PPBV.pdf
 
Den Abschlussbericht Erprobung finden Sie online unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Abschlussbericht_Kinder_PPR_Erprobung_20230831.pdf

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