Berlin (pag) – Neue Mindestmenge, neues Disease-Management-Programm (DMP), neues Zweitmeinungsverfahren: Das alles beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner jüngsten Sitzung.

Für Herztransplantationen gilt ab 2026 eine jährliche Mindestmenge von zehn pro Krankenhausstandort, teilt der G-BA mit. Nur Einrichtungen, welche die Mindestmenge nach ihrer in 2025 abzugebenden Prognose voraussichtlich erreichen oder über eine Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Bundeslandes verfügen, dürfen dann grundsätzlich noch Herztransplantationen erbringen. Für 2024 und 2025 gilt eine Übergangsregelung.
Mit der neuen Mindestmenge verbleiben laut G-BA voraussichtlich mindestens zwölf berechtigte Standorte. 2021 seien solche Eingriffe an 21 Einrichtungen vorgenommen worden, 2022 an 18. Für Patienten verlängere sich die durchschnittliche Fahrtzeit auf 49 Minuten (2021: 45 Minuten) und die durchschnittliche Wegstrecke auf 77 Kilometer (2021: 63 Kilometer).
Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, rechtfertigt die Regelung: „Die Leistungsmenge von zehn ist angemessen, um das Ziel einer Standortkonzentration zu befördern, ohne die flächendeckende Versorgung zu gefährden.“ Ob eine Mindestmenge auch für die chirurgische Behandlung von Magenkrebs notwendig sei, prüfe der G-BA nun ebenfalls. Die Beratungen seien eingeleitet worden.
Voraussichtlich ab Juli 2024 greift die neue Zweitmeinungsregelung bei Einsatz, Wechsel oder Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk. Dann können Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen abzugeben und um mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
Außerdem beschließt der G-BA das DMP Adipositas für Erwachsene. Die Patientin oder der Patient soll im Rahmen des Programms über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren aufgeklärt und dabei unterstützt werden, das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Es werden konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen vereinbart und engmaschig überprüft. Den Ärzten stehen hierfür leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, teilt der G-BA mit.

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