Berlin (pag) – Zank um die elektronische Patientenakte (ePA): Führende Leistungserbringerorganisationen lehnen das von der gematik vorgeschlagene Dokumentenpaket der Opt-out-ePA, die mit dem Digitalisierungsgesetz besiegelt wurde und am 15. Januar 2025 an den Start gehen soll, ab. Sie liefere in dieser Form keinen Mehrwert. In der Gesellschafterversammlung haben diese Organisationen allerdings nicht die Mehrheit, sodass die ePA-Spezifikationen trotzdem verabschiedet werden konnten.

In knappen acht Zeilen berichtet die gematik über die Gesellschafterversammlung. „Es war ein sehr kooperativer und konstruktiver Prozess, in den wir neben unseren Gesellschaftern unter anderem auch Industrie- und Patientenverbände eingebunden haben“, wird Lena Dimde, ePA-Product Ownerin bei der gematik, in der Pressemitteilung zitiert. „Wir bedanken uns bei allen für den zielgerichteten Austausch!“ Die Bedenken der Ärzte, Zahnärzte-, Krankenhäuser und Apotheker bleiben unerwähnt. Ihre Vertreterorganisationen äußern jetzt in einer gemeinsamen Erklärung ihren Unmut. „Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden“, schreiben sie. So sei zum Beispiel keine Volltextsuche der Inhalte einer ePA möglich, ein zentraler Virenscanner fehle ebenfalls. Zwar solle der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden, heißt es in der Erklärung.

Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, habe wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. „Die neue ePA, die ePA für alle, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.

Die Erklärung haben folgende Organisationen unterzeichnet: Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Deutscher Apothekerverband.

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