Berlin (pag) – In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) macht sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Ärzte im Bereitschaftsdienst stark. Für dieses Anliegen müsse der Paragraf 23c SGB IV modifiziert werden.

Nur auf diesem Wege kann zuverlässig und pragmatisch der Einsatz von Ärzten im Bereitschaftsdienst gewährleistet werden, wie dies ja auch bereits von den Bundesländern gefordert wird. Das gilt insbesondere auch für strukturschwache Gebiete, die im gemeinsamen Fokus unserer Bemühungen liegen sollten“, schreibt die KBV im Namen aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). So könnten „unnötige bürokratische Aufwände“ verhindert werden. Von der Sozialversicherungspflicht müssten Arztinnen und Ärzte befreit werden, „die ihre ambulante Tätigkeit im Notdienst sowie neben einer Beschäftigung mit einem Mindestumfang von 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Notdienstes ausüben“, schlagen die Kassenärzte eine Änderung des SGB IV vor.

Hintergrund: Im „Poolärzte-Urteil“ stellte das Bundessozialgericht im Herbst 2023 zumindest für den klagenden Vertragszahnarzt im Ruhestand fest, dass dieser sozialversicherungspflichtig ist. „Ausschlaggebend für die Annahme einer abhängigen Beschäftigung ist, dass der Kläger in einer seine Tätigkeit prägenden Weise in die […] organisierten Abläufe eingegliedert war, ohne hierauf nachhaltig unternehmerisch Einfluss nehmen zu können“, heißt es in der schriftlichen Begründung, die das BSG vor Kurzem veröffentlicht hat.

Die Entscheidung sorgte Ende des Jahres dafür, dass einige KVen ankündigten, ihre Bereitschaftsdienste einzuschränken. Das BSG betont aber, dass das Urteil keine Allgemeingültigkeit habe. Es sei möglich, „dass ein und derselbe Beruf – je nach konkreter Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in ihrer gelebten Praxis – entweder als Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird“.

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