Berlin (pag) – Die Länder weigern sich, allein für die Folgekosten der neuen Approbationsordnung aufzukommen. Der Bund wiederum scheint nicht zu Kompromissen bereit. Aufgrund dieses Hickhacks reißt Ärzteverbänden der Geduldsfaden.

Der aktuelle und überarbeitete Referentenentwurf der „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ stammt vom 4. Dezember 2023. Bisher warteten Verbände vergeblich auf eine Befassung des Entwurfs im Bundeskabinett. Laut dessen aktueller Zeitplanung gibt es immer noch keinen konkreten Termin, die Novelle komme aber für einen der Sitzungstermine im März in Betracht. Danach muss der Bundesrat über die Verordnung und letztlich über die Reform des Medizinstudiums befinden. Ein Streitpunkt ist die Finanzierung, welche die Länder nicht allein tragen wollen. Das macht die Kultusministerkonferenz, der das Saarland derzeit vorsteht, in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) deutlich. „Die beabsichtigte Novellierung und Modernisierung der ärztlichen Ausbildung kann nur mit einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Finanzierungskonzept vorangetrieben und erfolgreich umgesetzt werden“, schreibt Jakob von Weizsäcker (SPD), Finanz- und Wissenschaftsminister im Saarland.

Laut aktuellem Entwurf müssen die Länder mit einer einmaligen Belastung von 94 Millionen Euro und mit einer jährlichen Mehrbelastung von 177 Millionen Euro rechnen. Ein Einlenken von Seiten des Bundes zeichnet sich nicht ab. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU im Bundestag macht die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Sabine Dittmar (SPD) deutlich, dass sich der Bund nicht an den Mehrkosten der neuen Approbationsordnung beteiligen werde. 

Unterdessen scharren die Verbände mit den Hufen. „Die Politik lässt nicht nur alle zukünftigen Ärztinnen und Ärzte hängen, sondern alle Patientinnen und Patienten im deutschen Gesundheitssystem“, kritisiert Pascal Markus Lemmer, Referent für Externes der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD), in einem gemeinsamen Appell mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

 

 

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