Berlin (pag) – Die Bundesregierung will Frauen per Gesetz stärker vor Gehsteigbelästigungen schützen. Dazu berät der Bundestag in erster Lesung. Geändert werden soll dafür das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Die Debatte wird stark emotionalisiert geführt.

Die Änderung am SchKG sei ein wichtiger Schritt, findet Lisa Paus (Grüne), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Denn Gehsteigbelästigungen „machen den Weg zur Beratungsstelle zu einem Spießrutenlauf.“ Das sei unzumutbar und bedürfe gesetzlicher Regulierung. „Wer Frauen den Zugang zu Beratung und medizinischer Versorgung erschwert, der behindert das allgemeine Persönlichkeitsrecht von ungewollt schwangeren Frauen.“

Zuspruch gibt es insbesondere seitens SPD, FDP und Linke. Nicole Bauer (FDP) verdeutlicht, welchen Belästigungen eine Schwangere ausgesetzt ist. „Sie wird verurteilt, angefeindet und beschimpft. Mitgefühl? Empathie? Menschlicher Anstand? Fehlanzeige.“ In ihren Augen besonders inakzeptabel: Dass Frauen in einem vulnerablen Moment zusätzlichen Stressoren ausgesetzt werden. „Genauso ist es inakzeptabel, dass Mitarbeiter von Abtreibungskliniken und Beratungsstellen bedrängt werden“, ergänzt Bauer. Auch Fachpersonen sollen mit der Änderung am SchKG geschützt werden.

Weniger Begeisterung gibt es seitens der konservativen Parteien. Silvia Breher (CDU) kritisiert: „Wenn Sie zunehmende Protestaktionen als Grundlage für diese Rechtsänderung sehen, dann hätte ich zumindest erwartet, dass Sie die Fälle offenlegen, bevor wir ein Bundesgesetz ändern.“ Denn in ihren Augen sind die Belästigungen lediglich Einzelfälle.

Im Gesetz berücksichtigt wird eine breite Klaviatur „wahrnehmbarer Verhaltensweisen“ von Belästigungen. 100 Meter um den Eingangsbereich soll das Verbot der Belästigung von Schwangeren gelten. Wer den gesetzlichen Riegel ignoriert, wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert.

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