Berlin (pag) – Der Bundesrat hat der Verordnung zu Personalbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) zugestimmt. Das Ziel: eine bedarfsgerechte Pflege und bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte.

Die Personalbedarfe beziehen sich auf Kinder- und Erwachsenen- sowie Intensivstationen für Kinder. Krankenhäuser müssen ihren Personalstand an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermitteln. Das InEK ermittelt dann, wie sich die Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält. Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPR 2.0) verständigt und im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse sind in die Verordnung eingeflossen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe lobt die Verabschiedung der PPBV im Bundesrat als großen Fortschritt für die Profession Pflege. Verbandspräsidentin Christel Bienstein sieht diesen Schritt als „ein sehr positives Signal an die Berufsgruppe“. Zum 1. Juli tritt die PPR 2.0 in Kraft. Dann werde deutlich, welchen Pflegebedarf die Patientinnen und Patienten wirklich hätten.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Regierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse.

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