Berlin (pag) – Verbände laufen anlässlich der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Sturm gegen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Auch die Bundesländer fordern zahlreiche Nachbesserungen an den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD).

DKG-Präsident Gaß mit Bundesminister Lauterbach
DKG-Vorsitzender Gaß © pag, Fiolka

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürchtet in ihrer Stellungnahme einen Bürokratieaufbau, die Vorhaltevergütung bedeute „viel Aufwand aber wenig Nutzen“ und leiste weder einen Beitrag zu Entökonomisierung noch zur Existenzsicherung von Kliniken. Und: Das „Potenzial sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen wird […] nicht ausgeschöpft.“ Bei den Leistungsgruppen wünscht sich die DKG, dass das BMG das Model aus Nordrhein-Westfalen eins zu eins übernimmt. Die geplanten Mindestvorhaltezahlen „werden dazu führen, dass eine nennenswerte Anzahl Krankenhäuser aufgrund willkürlicher normativer Vorgaben aus einzelnen Versorgungsbereichen ausscheiden wird“.

Die Kassen befürchten dagegen, dass am Ende nur noch eine Vergütungsreform übrig bleibt. „Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf wird es keine nachhaltige Modernisierung der Krankenhauslandschaft geben!“, schimpft beispielsweise Jürgen Hohnl, Geschäftsführer der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen.

Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (DGGÖ) kommt zu dem Schluss, dass die Vorhaltepauschalen gar keine Vorhaltepauschalen seien. Denn zwischen Leistungsmenge und Vergütungshöhe bestehe ein direkter Zusammenhang. Die Ökonomen machen sich unter anderem für eine mengenunabhängige Vergütung in der Erstversorgung eines Patienten stark.

Der Länderkonter zu Lauterbachs viel beschworener „Revolution“ erfolgt in einer geeinten Stellungnahme der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Die wohl wichtigste Forderung: die Gesetzeszustimmung durch den Bundesrat. Bei den sektorenübergreifenden Versorgern wollen die Länder außerdem mitbestimmen, welche Leistungen von diesen Einrichtungen erbracht werden können. Auch die auskömmliche Finanzierung sei bisher unklar. Die Regelung von Mindestvorhaltezahlen lehnen die Länder ab, da sie einen erheblichen Eingriff in ihre Planungshoheit darstelle. Den Transformationsfonds will die GMK auch modifizieren. Ihm würden „in den Jahren 2026 bis 2035 weitere Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 15 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt […]. Der Bund beteiligt sich mit weiteren Mitteln im Umfang von bis zu 20 Milliarden Euro“. Außerdem erneuern die Länder ihre Forderung nach einer Auswirkungsanalyse und einer Folgeabschätzung.

Die Stellungnahme der Bundesländer zum Nachlesen finden Sie hier.

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