Umstrittenes Gesetz: UPD wird Stiftung
Berlin (pag) – Aus der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD), derzeit eine gGmbH, wird eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Das beschließt der Bundestag mit der Ampelmehrheit. Die Finanzierung von 15 Millionen Euro pro Jahr muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stemmen. Die private Krankenversicherung (PKV) kann sich aber freiwillig mit sieben Prozent beteiligen.