Impfpflicht: Gesundheitsamt soll im Einzelfall entscheiden
Berlin (pag) – Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift ab dem 16. März. Viele Gesundheitsämter sehen sich aber nicht in der Lage, Versäumnisse kontrollieren zu können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürchtet Probleme in der Patientenversorgung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verweist allerdings auf die Möglichkeit, flexibel handeln zu können.