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BDA-Aktuelles

Stellungnahme des BDA zu Kooperationen im Gesundheitswesen

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Erstellt: 06. November 2023

im Zuge der aktuellen Diskussionen um die Sozialversicherungspflicht von Ärztinnen und Ärzten im KV-Notdienst macht der BDA auf essentielle Probleme bei ärztlichen Kooperationen im Gesundheitswesen aufmerksam. Sollten diese nicht gelöst werden, sieht der BDA die von der Bundesregierung angestrebten gesundheitspolitischen Ziele gefährdet. 

Der Berufsverband hat daher in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales auf die Problematik aufmerksam gemacht - und Lösungsansätze geliefert.

Die Stellungnahme finden Sie hier: pdf Stellungnahme Kooperationen Scheinselbständigkeit BDA (161 KB)

 

 

Parlamentarischer Abend war erster Aufschlag für Gespräche mit Politik

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Erstellt: 19. Oktober 2023

Berlin/Nürnberg. Finanzierung, Ambulantisierung, Fachkräftemangel: Das deutsche Krankenhauswesen steht in den kommenden Jahren vor massiven Umstrukturierungen. Auch der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) stimmt dabei der einhelligen Meinung zu: Um die Kliniken in eine sichere Zukunft zu führen, braucht es eine Krankenhausreform. Dennoch bereiten die bisher vorgelegten Reformvorschläge des Bundesgesundheitsministeriums den Anästhesistinnen und Anästhesisten große Sorgen – denn sie bilden die Leistungen des Fachgebietes Anästhesiologie, das mit seinen fünf Säulen Anästhesie, Intensiv-, Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin äußerst breit aufgestellt ist, nur unzureichend ab.


Entsprechend stand der Parlamentarische Abend, zu dem der Berufsverband zum Weltanästhesietag in die historische Kulisse der Hörsaalruine der Berliner Charité eingeladen hatte, unter der leicht provokativen Überschrift: „Wisst ihr eigentlich, wie wichtig wir sind?“


In seinem Eingangsreferat machte der gesundheitspolitische Sprecher des BDA, Dr. Markus Stolaczyk, deutlich: Über 27.000 Fachärzte für Anästhesiologie sind momentan im ambulanten und stationären Bereich beschäftigt. Damit sind sie eine der größten Berufsgruppen innerhalb der Medizin und versorgen über zehn Millionen Patientinnen und Patienten im Jahr – an allen 365 Tagen, rund um die Uhr.


Definition als Querschnittsfach spiegelt Komplexität des Fachgebiets nicht wider


BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck machte den etwa 25 geladenen Gästen aus Politik, medizinischen Fachverbänden und der Bundesärztekammer zudem beispielhaft deutlich: „Wir versorgen größtenteils die Notfälle, wir betreuen die Schockräume und auch die Intensivstationen, wir begleiten die Patienten durch die OP, wir machen die Schmerztherapie hinterher und kümmern uns um die Palliativversorgung.“


Umso unverständlicher sei es, dass die Anästhesiologie in der Krankenhausreform bisher so wenig Beachtung fände. Die bislang im Reformvorhaben gewählte Formulierung, die Anästhesiologie als Querschnittsfach abzubilden und in Vorhaltepauschalen zu hinterlegen, spiegele die Komplexität des Fachgebietes, aber auch die der Krankenhauslandschaft nicht wider. Anästhesisten besetzten nicht den Querschnitt der Behandlungen, sondern nahezu alle wichtigen Schnittstellen im Klinik- und Praxisbetrieb. Als solche seien sie von existenzieller Bedeutung in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. „Ohne uns geht es meist nicht“, erklärte Prof. Beck.

 
Um sich darüber auszutauschen, aber auch um politische Entscheidungsträger zu sensibilisieren, war Johanna Sell, Leiterin der Unterabteilung 21 – Gesundheitsversorgung und Krankenhauswesen – im Bundesministerium für Gesundheit anschließend eingeladen, auf dem Podium Platz zu nehmen. Unter der souveränen Moderation des Journalisten Knut Elstermann diskutierte sie zusammen mit Dr. Susanne Johna, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Vorsitzende des Marburger Bundes, Prof. Dr. Erika Raab, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling und Geschäftsführerin des Kreisklinikums Großgerau, sowie Prof. Dr. Grietje Beck und Dr. Markus Stolaczyk von Seiten des BDA.


Der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung wird zu wenig Beachtung geschenkt


Eine große Bandbreite an Themen wurde dabei angesprochen: vom tatsächlichen Stand der Dinge in Sachen Krankenhausreform über die Auswirkungen der unklaren Finanzierung der Weiterbildung junger Anästhesistinnen und Anästhesisten, den Grad an Bürokratisierung, der die Kolleginnen und Kollegen in der Ausübung ihres Berufes hemme, bis hin zum schon jetzt vorherrschenden Fachkräftemangel.


Für den Berufsverband blickte Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck am Ende in die Zukunft: „Dies war für uns ein erster Aufschlag, mit den Politikern ins Gespräch zu kommen, und dem werden hoffentlich weitere folgen. Wir möchten uns einbringen und: Wir sollten uns auch einbringen dürfen.“ Der BDA stehe für Gespräche, Hintergrundwissen und Lösungsvorschläge immer zur Verfügung – und werde nicht nachlassen, für die berufspolitischen Interessen seines Faches zu kämpfen.  

 

BDA lädt Gesundheitspolitiker zum parlamentarischen Abend

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Erstellt: 12. Oktober 2023

Nürnberg/Berlin. Anlässlich des Weltanästhesietages am Montag, 16. Oktober, lädt der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Bundestags zu einem Parlamentarischen Abend nach Berlin ein. Dieser steht unter der Überschrift „Wie wichtig ist die Anästhesiologie für die Versorgung?“ und soll den Politikerinnen und Politikern aufzeigen, in welcher Vielzahl von Tätigkeitsbereichen Anästhesistinnen und Anästhesisten die medizinische Versorgung sicherstellen und welche politischen Rahmenbedingungen sie direkt in ihrer Arbeit beeinflussen.


Hintergrund für die Einladung sind die geplanten politischen Reformen im Gesundheitsbereich.


Stichwort Krankenhausreform: Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) hat der BDA bereits vor Monaten angeregt, den Fachbereich der Anästhesiologie bei der zukünftigen konkreten Ausgestaltung der Reform – insbesondere bei der Berechnung der Vorhaltekosten – aktiv einzubeziehen.


Die beiden Verbände haben dabei deutlich gemacht: Wie in kaum einem anderen Fachgebiet müssen in der Anästhesiologie personelle und apparative Vorhaltungen geleistet werden, um die Versorgung von jährlich mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten in den Fachbereichen Anästhesie, Intensiv-, Schmerz-, Notfall- und Palliativmedizin sicherzustellen. „Wir können nur nochmals betonen, dass unser Fachbereich von den Reformen besonders betroffen sein wird“, sagt BDA-Präsidentin Professorin Grietje Beck und fordert: „Unsere Vorgaben zur apparativen und personellen Ausstattung von Anästhesieabteilungen müssen refinanziert werden.“


Stichwort Ambulantisierung: Die Verlagerung von bisher stationär erbrachten Leistungen und insbesondere von Operationen in die ambulante Versorgung wird in den kommenden Jahren das Gesundheitssystem nachhaltig verändern. Planung, Sicherstellung der Patientensicherheit vor, während und nach einer Operation sowie eine adäquate schmerztherapeutische Versorgung sind Kernaufgaben der anästhesiologischen Versorgung.


Ob ein Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird, hängt dabei auch wesentlich von der Einschätzung des Gesundheitszustandes der Patienten durch Anästhesistinnen und Anästhesisten ab. In den bisherigen Reformen und Reformansätzen sind die anästhesiologischen Belange jedoch nicht adäquat berücksichtigt worden. Um die Reformen mittragen zu können, muss die zentrale Rolle der Anästhesie sowohl inhaltlich als auch finanziell gewürdigt werden.


Stichwort Bürokratieaufwand: Wie die gesamte Medizin ist die Anästhesiologie vom Fachkräftemangel betroffen. Verschärft wird dieser Mangel durch immer stärker zunehmende Bürokratie und Dokumentationsanforderungen im Sinne einer Rechtfertigungsmedizin und durch eine gleichzeitig älter werdende Patientenklientel mit steigendem anästhesiologischem Behandlungsbedarf. „Wir hoffen, dass die gesetzlichen Grundlagen, die jetzt erarbeitet werden sollen, das Ziel der Entbürokratisierung konsequent verfolgen und endlich den administrativen Aufwand verringern“, macht Stolaczyk deutlich. „Wir brauchen jede Ärztin und jeden Arzt am Patienten und nicht am Schreibtisch oder Computer.“


All diese Themen sollen beim Parlamentarischen Abend zur Sprache kommen. Dabei geht es dem BDA nicht darum, nur die Probleme zu benennen, sondern gemeinsam mit den politischen Vertretern und Fachleuten Lösungen zu erarbeiten. Auf dem Podium sprechen BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck und Dr. Markus Stolaczyk daher mit Dr. Susanne Johna, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Johanna Sell, Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit, und Prof. Dr. Erika Raab, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling, über die Herausforderungen im Gesundheitssektor.


Als Kulisse für den Abend dient ein besonderer Ort: Die geschichtsträchtige Hörsaalruine im Berliner Medizinhistorischen Museum der Charité. Das passt zum Weltanästhesietag, der den Rahmen für die Veranstaltung bietet: Vor 177 Jahren, am 16. Oktober 1846, wurde in den USA die weltweit erste Narkose durchgeführt – und damit die moderne Anästhesie eingeleitet.


Bei Interesse an der Veranstaltung – in politischer Funktion oder aber als Pressevertreter – melden Sie sich bitte in der Pressestelle des BDA unter 0911/9337833 oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Daten des Reanimationsregisters: So wichtig ist Laienreanimation

Details
Erstellt: 27. September 2023

Nürnberg. Wie oft und in welchen Situationen helfen Laien, Menschen mit akutem Herz-Kreislauf-Stillstand wiederzubeleben? Welche Bedeutung hat dabei die telefonische Anleitung durch Experten in der Rettungsleitstelle? Und wie lange braucht der Rettungsdienst in solchen Fällen im Schnitt, um zum Einsatzort zu gelangen und zu übernehmen?


Nach der Woche der Wiederbelebung (17. bis 25. September), die in ganz Deutschland Anlass für eine Vielzahl an Aktionen zum Thema war, haben die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) eine Reihe von Zahlen und Daten zusammengestellt, die aufzeigen, was in Deutschland schon gut funktioniert und an welchen Stellen noch deutlicher Verbesserungsbedarf besteht.


Die Grundlage dafür liefert die jährliche Statistik des Deutschen Reanimationsregisters, das von der DGAI getragen wird und die größte überregionale Datenbank für die Erhebung, Auswertung und Beurteilung von Reanimationen in Rettungsdienst und Klinik, sowie von innerklinischen Notfallversorgungen im deutschsprachigen Raum darstellt.


Luft nach oben: Laienreanimationsquote liegt bei 51,3 Prozent


Dabei weist der Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters für das Jahr 2022 mit 51,3 Prozent den Beginn der Wiederbelebung durch Laien aus. Bei sechs Prozent der Patientinnen und Patienten erfolgt die Reanimation vor Eintreffen des Rettungsdienstes durch First Responder. Hierbei handelt es sich um freiwillige Helfer-Einheiten, die nicht Teil des regulären Rettungsdienstes sind, aber durch die Rettungsleitstellen zur Überbrückung des Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eingesetzt werden.


„Die Zahlen machen deutlich, wie wichtig es ist, dass jede und jeder weiß, worauf es bei der Reanimation ankommt“, erläutert Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner vom Deutschen Reanimationsregister. Auch wenn die Laienreanimationsquote von 51,3 Prozent auf den ersten Blick nicht schlecht erscheint, weiß er, dass hier noch deutlich Luft nach oben ist: „In den Niederlanden oder in Norwegen liegt die Quote bei knapp 80 Prozent.“


Die DGAI und der BDA verfolgen daher das Ziel, zum einen die Wiederbelebungs-Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu einem festen Bestandteil der Lehrpläne zu machen, zum anderen aber auch, niederschwellige Fortbildungsangebote für alle Altersgruppen zu unterstützen.


Die Überlebenskette beginnt mit dem Laien, aber weitere Zahlen des Deutschen Reanimationsregisters geben Aufschluss, was seitens der Profis ebenfalls optimiert werden kann: Ein wichtiges Kettenglied ist hier die telefonische Anleitung zur Wiederbelebung durch die Rettungsleitstellen. Über das Notrufgespräch führt der Leitstellendisponent oder die -disponentin hierbei eine standardisierte Reanimationsanleitung durch. Im Jahr 2022 war das bei 30,9 Prozent der Reanimationen der Fall. Seit Beginn der Auswertungen durch das Deutsche Reanimationsregister ist diese Quote stetig gestiegen. Hier sehen Experten noch eine große Chance für höhere Zahlen.


Ein Drittel der Betroffenen ist im arbeitsfähigen Alter


Auch zu den Patientinnen und Patienten selbst bietet der Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters Aufschluss: Der durchschnittliche Patient ist ein ca. 70-jähriger Mann. Ein Drittel der Betroffenen ist jedoch deutlich jünger. Somit wird klar, dass es Jede und Jeden in jedem Alter treffen kann und der Herz-Kreislauf-Stillstand kein reines Problem der älteren Bevölkerung ist.  
Die Zeit zwischen Eingang des Alarms bis zum Eintreffen des Rettungswagens oder Notfalleinsatzfahrzeugs am Einsatzort betrug 2022 im Schnitt 6 Minuten und 55 Sekunden. Dabei beinhaltet die Streuung eine zeitliche Differenz von plus/minus 3.48 Minuten. Das bedeutet auch, dass mancher Rettungswagen nicht binnen der geforderten acht Minuten am Einsatzort ist und unterstreicht nochmals die Notwendigkeit der Laien-Reanimation.


Fast zwei Drittel (65,4 Prozent) aller Patientinnen und Patienten erleiden den Herz-Kreislauf-Stillstand in ihrer häuslichen Umgebung, weitere 18,9 Prozent an öffentlichen Orten. Somit trifft es bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand häufig Personen, die dem oder der Helfenden bekannt sind.


DGAI und BDA liefern mit dem Deutschen Reanimationsregister zahlreiche Informationen für alle Beteiligten an der Überlebenskette und sind aktiv an vielen Stellschrauben, sei es in der Laienausbildung, der Fort- und Weiterbildung von Rettungsdienstpersonal, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Rettungs- und Notarztdienst und in der innerklinischen Intensivmedizin direkt an den Patientinnen und Patienten.


Alle Daten des Deutschen Reanimationsregisters sind im Detail im Jahresbericht 2022 einzusehen.

 

 

 

Woche der Wiederbelebung: Beteiligung und Interesse war groß

Details
Erstellt: 22. September 2023

Nürnberg. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) haben sich überwältigt von den zahlreichen Aktionen zur Woche der Wiederbelebung und vom Interesse in der Bevölkerung gezeigt.


Noch bis zum Montag, 25. September, läuft die diesjährige Woche der Wiederbelebung, die Anlass und Rahmen für Vorführungen, Aktionstage und Kampagnen in vielen Orten Deutschlands ist. Nach drei Jahren, in denen durch die Coronapandemie entweder keine oder nur in geringem Umfang öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen stattfinden konnten, ist die Aktionswoche in diesem Jahr in großem Umfang wieder durchgestartet.


Insgesamt zählten DGAI und BDA, die die Woche der Wiederbelebung 2012 ins Leben gerufen haben und über die Initiative „Ein Leben retten“ fachlich begleiten, über 80 verschiedene Veranstaltungen in ganz Deutschland. Vor Ort wurden von Rettungsdienst- und Hilfsorganisationen sowie Kliniken fachkundige Reanimations- und Erste-Hilfe-Trainings organisiert, Vorträge gehalten und Vorführungen gezeigt.
Das Interesse an den einzelnen Standorten war dabei groß, viele nutzten die Möglichkeit für eine kostenlose und spontane Auffrischung ihrer Erste-Hilfe- und Reanimations-Kenntnisse und probierten an Reanimationspuppen, die die Organisatoren vor Ort dabei hatten, die Handgriffe für die Wiederbelebung gleich aus.


Thema ist wieder präsenter


„Nach den Jahren, in denen wir mit diesem Thema coronabedingt nicht so stark in die Öffentlichkeit gehen konnten, ist es nun umso wichtiger, dass es wieder präsenter wird“, erklärt BDA/DGAI Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Alexander Schleppers und freut sich: „Genau das haben wir in diesem Jahr geschafft.“


Gemeinsames Ziel ist und bleibt es, die Reanimationsquote durch Laien deutlich zu erhöhen. „Da sind wir auf einem guten Weg, haben aber noch deutliches Potenzial“, so Schleppers. Er warnt davor, die Möglichkeit, einmal selbst in eine solche Situation zu kommen, herunterzuspielen. „Die Daten des Deutschen Reanimationsregisters zeigen jedes Jahr aufs Neue: Rund zwei Drittel aller Herz-Kreislauf-Stillstände finden in der häuslichen Umgebung statt“, sagt er. In diesen Fällen sind es die eigenen Angehörigen oder Freunde, die helfen. „Dann zu wissen, was zu tun ist, kann das Leben des oder der Liebsten retten.“


Noch bis einschließlich Montag, 25. September, laufen in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen Aktionen im Rahmen der Woche der Wiederbelebung. Auch für das kommende Jahr steht der Termin für die Woche der Wiederbelebung bereits fest: Sie findet dann vom 16. bis 22. September 2024 statt. DGAI und BDA rufen dazu auf, die Veranstaltungen zu besuchen – und sich auch abseits davon mit dem Thema zu beschäftigen, denn die Grundlagen sind leicht gemerkt:

1.    PRÜFEN:  Sprechen Sie die Person an, schütteln Sie an den Schultern, achten sie auf die Atmung.

2.    RUFEN: Keine Reaktion, keine oder keine normale Atmung  Rufen Sie 112 an oder veranlassen Sie eine andere Person zum Notruf

3.    DRÜCKEN: Beginnen Sie sofort mit der Herzdruckmassage:


    •    Machen Sie den Brustkorb frei
    •    Legen Sie den Ballen Ihrer Hand auf die Mitte der Brust, den Ballen Ihrer anderen Hand darüber
    •    Verschränken Sie die Finger. Halten Sie die Arme gerade und gehen Sie senkrecht mit den Schultern über den
          Druckpunkt, so können Sie viel Kraft ausüben
    •    Drücken Sie das Brustbein 5 – 6 cm nach unten
    •    Drücken Sie 100 bis 120 mal pro Minute
    •    Hören Sie nicht auf, bis Hilfe eintrifft
    •    Geschulte Helfer sollen die Mund-zu-Mund-Beatmungen im Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen zu 2 Beatmungen
          durchführen.

 

 

 

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