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BDA-Aktuelles

Informationen zur Aussetzung der Prüfung von Struktur- und Mindestmerkmalen

Details
Erstellt: 10. Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend finden Sie nähere Informationen zur Aussetzung der Prüfung von Struktur- und Mindestmerkmalen. Das BfArM hat dazu die Liste der vorübergehend von der Prüfung ausgenommenen Struktur- und Mindestmerkmale bestimmter OPS-Kodes nach § 25 Absatz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für die OPS-Version 2022 veröffentlicht.
Zeitraum:  Kostenträger dürfen zwischen dem 1. November 2021 und einschließlich dem 19. März 2022 die ordnungsgemäße Abrechnung dieser Leistungen nicht daraufhin prüfen oder prüfen lassen, ob die in den Listen für die OPS-Versionen 2021 und 2022 genannten Mindestmerkmale erfüllt sind, sofern das betreffende Krankenhaus in diesem Zeitraum COVID-19-Fälle oder COVID-19-Verdachtsfälle behandelt bzw. behandelt hat. Im Rahmen der Prüfung von Strukturmerkmalen sind die genannten Zeiträume außerdem von dem Nachweis auszunehmen, dass eines dieser Krankenhäuser die in diesen Listen genannten Strukturmerkmale einhält.
Anliegend finden Sie die entsprechenden Listen zum Download bei Bedarf:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kodiersysteme/klassifikationen/ops/version2022/ops2022syst-aussetzung-pruefung-struktur-und-mindestmerkmale-20211217.html
https://multimedia.gsb.bund.de/BfArM/downloads/klassifikationen/ops/version2021/ops2021syst-aussetzung-pruefung-struktur-und-mindestmerkmale-20201218.pdf
https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Services/Downloads/_node.html

Mit beste Grüßen

 

Markus Rudolphi
Bundesärztekammer 

Analogabrechnungsempfehlung zur Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen zwecks COVID-19

Details
Erstellt: 22. Dezember 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Abstimmung mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern zu einer erneuten Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie haben die Kostenerstatter einer Verlängerung der sog. Hygieneziffer nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass künftig auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird.
Die Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung soll folgendermaßen lauten:

Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie,

je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz

Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

 Wir bitten um Beachtung. Die aktualisierte Abrechnungsempfehlung werden wir auf unserer Homepage und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Markus Stolaczyk
Leiter Dezernat 4

Bundesärztekammer
Gebührenordnung und Gesundheitsfinanzierung

Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin
Fon        +49 30 400 456 - 440
Fax        +49 30 400 456 - 681
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
http://www.bundesaerztekammer.de

 

Prof. Dr. med. h.c. Walther Weißauer zum 100. Geburtstag

Details
Erstellt: 21. Dezember 2021

Walther Weißauer, geboren am 10.11.1921 in Freising, feierte kürzlich seinen 100. Geburtstag. Gleichzeitig ist es 60 Jahre her, dass der Jurist Weißauer auf Initiative von Charlotte Lehmann, der damaligen Schriftführerin des von ihr gerade mitgegründeten Berufsverbands Deutscher Anästhesisten, des BDA, mit der Anästhesie in Berührung kam. Das junge Fach steckte in einer existenziellen Krise. Acht Jahre nach Gründung einer eigenen Fachgesellschaft und der Schaffung des Facharztes für Anästhesie durch den Deutschen Ärztetag 1953 in Lindau stellte ein von chirurgischer Seite beauftragtes Gutachten diese hoffnungsvolle Entwicklung in Frage. Der Strafrechtsprofessor Karl Engisch qualifizierte die Anästhesie als „Erfüllungsgehilfin“ der Chirurgie und bestätigte damit die damals bei den Chirurgen verbreitete Selbstauffassung von deren „Prädominanz“ im Operationssaal. Das Gegengutachten von Walther Weißauer basierte auf dem Prinzip der strikten Arbeitsteilung und dem konsequent zu Ende gedachten Vertrauensgrundsatz, ohne wechselseitige Überwachungspflichten und ohne ein fachliches Weisungsrecht des Operateurs gegenüber dem Anästhesisten. Damit bahnte Weißauer den Weg zur vollen Gleichberechtigung der Anästhesiologie. Er begleitete in den folgenden Jahrzehnten als Jurist in kongenialem Zusammenwirken mit Anästhesisten wie Hans Wolfgang Opderbecke und Othmar Zierl beratend, klärend, vermittelnd und verteidigend nicht nur unser Fachgebiet, sondern nach seiner Pensionierung aus dem Dienst des bayerischen Justizministeriums als Justitiar ebenfalls die Chirurgen zum gegenseitigen Nutzen der Fachgebiete. Sein Stufenkonzept der Aufklärung prägt bis heute die in der Praxis bewährten Aufklärungsbögen weit über die Anästhesie hinaus. Er hat dafür sogar einen eigenen Verlag gegründet. Die Gründung der Medizinischen Congressorganisation Nürnberg (MCN) geht ebenso auf seine Initiative zurück wie auch die Schaffung der Aktiv Druck & Verlag GmbH, des Verlags der A&I. Walther Weißauer war kein „Schmalspurjurist“. Als humanistisch Gebildeter fokussierte er sich nicht nur auf die präzise Klärung der anstehenden Detailpunkte, sondern nahm stets die volle Bandbreite einer Fragestellung oder eines Problems in den Blick. Über 600 Publikationen, die seinen Berufsweg „säumen“, dokumentieren dieses unermüdliche Bemühen. Nachdenkend, aber auch innovativ anregend, Entwicklungen vorausgreifend wie die Grenzen intensivmedizinischer Behandlung, die Fragen der Selbstbestimmung des Patienten am Lebensende oder medikolegale Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs: bei all diesen Themen sind viele seiner Argumente unvermindert aktuell. Das Integral all dieser vielfältigen Aktivitäten war und ist immer der Mensch Walther Weißauer, der bei aller seinem Beruf innewohnenden Ernsthaftigkeit gemeinsam mit seiner Frau, persönlich bescheiden, stets seine Freundlichkeit, seinen Humor, seinen Kunstsinn und die herzliche Verbindung mit seinen Freunden lebt. Nach mehr als zwei Jahrzehnten in Umbrien ist er vor wenigen Jahren wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Die deutschen Anästhesistinnen und Anästhesisten gratulieren Herrn Prof. Dr. med. h.c. Walther Weißauer zu seinem 100. Geburtstag und sind sehr dankbar für sein Engagement für ihr Fachgebiet. Sie wünschen ihm noch weitere gesunde Jahre im Kreise seiner Familie und Freunde: ad multos annos! (W. Witte)

Zum Beitrag in der AI-Online

Corona-Pandemie: Bitte um Unterstützung in bayerischen Krankenhäusern

Details
Erstellt: 21. Dezember 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, 

seit vielen Monaten arbeiten Niedergelassene und Krankenhausärztinnen und -ärzte unermüdlich und mit hohem Einsatz, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Dennoch hat die vierte Welle Bayern überrollt, was die Bayerische Staatsregierung bewogen hat, am 11. November 2021 erneut den Katastrophenfall auszurufen. Mittlerweile ist bereits die fünfte Welle mit der neuen Omikron-Variante zu befürchten, so dass die Belastung und die personellen Engpässe in den Krankenhäusern hinsichtlich der Betreuung von schwersterkrankten Corona-Patienten noch weiter zunehmen dürften.  
Um diese Herausforderungen bestmöglich bewältigen zu können, bittet die Bayerische Staatsregierung darum, stark belastete Krankenhäuser während der Dauer des Katastrophenfalls personell zu unterstützen. Hierfür benötigen wir Ihre Hilfe:  
Wir suchen Anästhesistinnen und Anästhesisten, die - gerne auch mit ihrem medizinischen Assistenzpersonal - während des Katastrophenfalls in bayerischen Krankenhäusern tätig werden.  
Selbstverständlich ist Ihr Tätigwerden freiwillig. Wenn Sie interessiert sind, zeigen Sie bitte Ihr Interesse über das Mitgliederportal „Meine KVB“ an. Weitergehende Informationen haben wir in der Anlage für Sie zusammengestellt.  
Wir bitten um Ihre Unterstützung, auch wenn uns bewusst ist, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen durch die Corona-Pandemie bereits extrem stark belastet sind. 
Freundliche Grüße 

Dr. Schmelz  Dr. Vescia   Hörl/Holetscheck 
1. Stv. Vorsitzender des Vorstands  2. Stellvertreter BDA, Bayern  Funktion, StMGP

 

pdf SiTrServiceschreiben Anästhesisten E5 vom 17.12.2021 (327 KB)

JUS-Letter Dezember 2021

Details
Erstellt: 13. Dezember 2021

Neue Ausgabe des BDAktuell JUS-Letters mit folgenden Themen:

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