Ersteinschätzung: G-BA geht juristisch gegen BMG vor
Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) macht die Ankündigung seines unparteiischen Vorsitzenden Prof. Josef Hecken wahr: Das Gremium klagt gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an der Ersteinschätzungsrichtlinie zur stationären Notfallversorgung. Zuständig ist das Landgericht Berlin-Brandenburg.