Für die Berufsausübung von Anästhesistinnen und Anästhesisten ist der Umgang mit Betäubungsmitteln (BtMs) unerlässlich. Dies gilt sowohl im OP als auch in Schmerztherapie und Palliativmedizin. Die Kenntnis und das sorgfältige Einhalten einschlägiger Vorschriften sind daher nicht nur unter dem Aspekt evtl. drohender (z. B. strafrechtlicher Konsequenzen) dringend anzuraten, sondern auch um nicht die Berechtigung zum Umgang mit BtMs wegen entsprechender "Unzuverlässigkeit" zu verlieren. Es werden hier die am häufigsten an den Berufsverband gestellten speziellen Fragen bearbeitet, wobei sich Überschneidungen zwischen den Themenbereichen nicht vermeiden lassen.

Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet zur schnellen Beantwortung individueller Anfragen eine Hotline unter der Tel. Nr. 0228/207-4321 an, welche von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt ist. Auch auf der Homepage des BfArM (www.bfarm.de) gibt es weiterführende Informationen (FAQ zum Thema Betäubungsmittel). Dort sind auch die jeweils aktuellen Originalversionen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) zu finden.