Bundesopiumstelle informiert über Reisen mit Medikamenten

Zu Beginn der Urlaubszeit hat die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die Regeln für das Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten aufmerksam gemacht. Demnach gelte grundsätzlich, dass verschriebene Arzneimittel in einer angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden könnten. Dafür sei bei Reisen in Schengen-Länder eine von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung des Arztes erforderlich. Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige Bescheinigung nach dem "Leitfaden für Reisende" des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen (Quelle: BMG - Gesundheitspolitische Informationen: GP_aktuell Nr. 07/15 vom 19. Juni 2015).

Die Pressemitteilung des BfArM finden Sie hier:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/pm09-2014.html


Weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln finden Sie hier:
www.bfarm.de/reisen