Gutachten gegen Krankenhausreform
Berlin (pag) – Mit der geplanten Krankenhausreform würde der Bund massiv in die Planungshoheit der Länder eingreifen – und das wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Schluss kommt das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Ferdinand Wollenschläger. Auftraggeber sind die unionsgeführten Landesgesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.