Zweitmeinung nun auch per Videosprechstunde möglich
Berlin (pag) – Die Vergütung für Zweitmeinungsverfahren per Videosprechstunde steht. Durch die Ergänzung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) kommt die Neuerung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März beschlossen hatte, zum 1. Juli in die Praxis.